» Energiepass     

Der neue Energiepass:
Wer braucht ihn ab 1. Juli 2008 bzw. 1. Januar 2009 ?

Ausführliche Informationen zum Energieausweis finden Sie im Onlinelexikon unter wikipedia/Energieausweis,
die Informationen der Deutschen Energie-Agentur (dena) könnten ebenfalls für Sie von Interesse sein
und natürlich dürfen die Seiten der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht fehlen.



Ab 1.Januar 2009 müssen Vermieter und Verkäufer das Dokument vorweisen.

Wer eine Wohnung oder ein Haus sucht, darf vom 1.Januar 2009 an den Energieausweis für jede Immobilie verlangen. Der Vermieter oder Verkäufer muss Käufern oder Neumietern unverzüglich einen Energieausweis zugänglich machen, andernfalls drohen bis zu 15.000 Euro Bußgeld!

Wenn Kunden das Haus oder die Wohnung besichtigen, könnte zum Beispiel der Besitzer im Treppenhaus oder Flur den Energieausweis gut sichtbar aushängen. Diese Regelung gilt seit dem 1.Juli 2008 bereits für Häuser Baujahr 1965 und älter. Ab 1.Januar 2009 wird sie für alle Immobilien am Markt zur Pflicht.

Bis zum 30.September 2008 konnten alle Hausbesitzer zudem frei wählen, ob sie sich den aufwendigen (und teuereren) Bedarfsausweis oder den günstigeren Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt jedoch seit 1.Oktober 2008 für Hausbesitzer: In bestimmten Fällen müssen sie sich den Bedarfsausweis erstellen lassen.

Den aufwendigen Bedarfsausweis berechnet der Aussteller aufgrund des theoretischen Energiebedarfes des Wohnhauses und den einfacheren Verbrauchsausweis erstellt er anhand des gemessenen Energieverbrauches des Vorbesitzers oder Vormieters. Wer diese Energieausweise ausstellt, regelt die EnEV bundesweit. Im Internet zum Beispiel können Interessierte einen Aussteller in Ihrer Region finden.





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